1. Vertragsabschluss/ Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen der Mieter*in und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist; elektronisch mit PDF Signatur oder in Papierform. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen. Nicht im Mietpreis inbegriffen sind die Nebenkosten für die Endreinigung. Diese sind bei Mietende vor der Abreise in bar zu bezahlen (Hinterlegung an Schlüsselhalterin). Es fallen keine Kurtaxen oder andere Abgaben an.
3. Übergabe des Mietobjektes/ Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Beanstandungen hat der Mieter bei der Übernahme desselben gegenüber der Schlüsselhalterin oder dem Vermieter innert 48h anzubringen. Andernfalls wird angenommen, dass sich die Lokalitäten samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem, gutem Zustand befunden haben.
4. Sorgfältiger Gebrauch
Die Mieter*in verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausregeln einzuhalten und Rücksicht gegenüber Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden ist der Vermieter bzw. die Schlüsselhalterin zu informieren. Die Mieter*in ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner*innen den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Die Mieter*in verpflichtet sich, die lokalen Bestimmungen bezüglich Entsorgung von Abfällen einzuhalten. Eine ausführliche Dokumentation wird bei Mietantritt übergeben.
5. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
6. Annullierung
Kann oder will die Mieter*in die Miete nicht antreten, so ist dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Die kann Mieter*in unter folgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Der Gerichtsstand ist Zürich.